Fragebogen

Es werden zufällig 30 Fragen aus den 158 möglichen Fragen ausgewählt. Das ganze ist als eine Lernhilfe gedacht.
Fragebogen
a. Schwärmen
b. Putztrieb



a. Bakterien
b. Viren
c. Pilzen



a. Nein, nur die mit Baugenehmigung genehmigte Größe des Bienenhauses ist zulässig.
b. Nein, die Größe richtet sich nach dem notwendigen Platzbedarf.
c. Ja, er kann die Größe selbst bestimmen.



a. Kunstschwarm
b. Hygiene am Stand
c. Völkerkauf nur mit gültigem Gesundheitszeugnis
d. keinen fremden Honig verfüttern



a. junge Bienen bis zum Alter von 5 Tage
b. ältere Bienen (Flugbienen)
c. Es existiert keine Bevorzugung



a. ja
b. nein



a. soll das Thema nennen.
b. soll mindestens 15 min bei einem 1 h Vortrag dauern.
c. soll Interesse am Thema wecken.



a. Vortrag
b. Podiumsdiskussion
c. praktische Übung
d. theoretische Erarbeitung
e. Gruppenarbeit



a. fadenziehende Masse in gedeckelten Brutzellen
b. Schorfe auf der unteren Zellrinne
c. Nachweis von Geißelzöpfen in der Labordiagnose
d. eingefallende und löchrige Zelldeckel



a. ist von jedem Bienenhalter in NRW bis zum 31.12. (01.01.) des Jahres vorzunehmen.
b. erfolgt durch den Landesverband automatisch.
c. muss die korrekte Anzahl der zum Stichtag vorhandenen Völker (Ableger zählen wie Völker) enthalten.
d. ist für die Auszahlung von Entschädigungen im Seuchenfall erforderlich.



a. Vertreter der Imkerorganisation
b. das zuständige Pflanzenschutzamt
c. Polizei
d. Veterinärbehörde
e. Wasserschutzbehörde



a. durch beidseitiges Besprühen jeder bienenbesetzten Wabe
b. durch Beträufeln
c. durch Begasen



a. Nein, er benötigt eine Baugenehmigung.
b. Ja, denn er hat einen Anspruch auf sachgerechte Unterbringung seiner Bienenvölker.
c. Ja, aber nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.



a. seine vollständige Adresse
b. eine Kopie des Gesundheitszeugnisses sener Völker
c. die Wandergenehmigung
d. Er ist zu keiner Information verpflichtet.



a. richtig
b. falsch



a. Sackbrut
b. Akutes Paralyse Virus
c. Flügel-Missbildungs-Virus
d. Amerikanische Faulbrut



a. richtig
b. falsch



a. richtig
b. falsch



a. Verkauf von Tierarzneimitteln
b. Zahlen von Entschädigungen in Tierseuchenfällen
c. Bilden von Rücklagen
d. Gewährung von Beihilfen



a. mindestens 100g Futterhonig enthalten.
b. in einem Probenbecher auslaufsicher verpackt werden.
c. Name und Anschrift des Imkers tragen.
d. die Bezeichnung des Bienenstandes und der Volknummern tragen.



a. Ich sehe die Völker selber nach.
b. Ich lasse die Durchsicht von Imker durchführen.
c. Der Imker reicht die Waben an und der BSV kontrolliert sie.



a. richtig
b. falsch



a. Stellungnahmen zur Liquidität des Imkers für dessen Hausbank
b. Schätzen von Schäden an totem und lebendem Inventar der Imkerei
c. Beratung von Imkern beim Kauf von Bienenvölkern



a. wasserklar
b. weißlich
c. rötlich



a. Alle Völker getötet und Inventar desinfiziert.
b. Untersuchung nach frühestens 8 Wochen bei allen Völkern Klinik und Futterkranzproben negativ
c. Erste (nach frühestens 8 Wochen) und zweite (nach frühestens weiteren 8 Wochen) klinische Untersuchung negativ.



a. hat den Deutschen Imkerbund darüber zu informieren.
b. muss die Völker vorher mit Oxalsäure entmilbt haben.
c. hat auf dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen, Anschrift und Völkerzahl anzubringen.
d. hat unverzüglich nach Eintreffen der Völker dem zuständigen Amtstierarzt eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarztes vorzulegen.



a. Kunstschwarmverfahren
b. Entfernen der befallenen Brut
c. medikamentell mit Antibiotika
d. Umweiseln
e. Bienen an einen anderen Standort bringen



a. darf nur so beseitigt werden, dass er Bienen nicht zugänglich ist.
b. muss zur Pasterisierung 4 Minuten lang bei einem Überdruck von 1,5 bar auf 120°C erwärmt werden.
c. muss in bienendichten Räumen gelagert werden.
d. muss den Warenzeichenbestimmungen des Deutschen Imkerbundes entsprechen.



a. die mikroskopische Kontrolle des Bienendarms
b. das Trennen der Hinterleibsspitze vom restlichen Körper, um Form und Farbe des Darms erkennen zu können
c. fester Druck auf den Hinterleib, um den Bienenkot aus dem Darm auszudrücken



a. Er berät Vorstand und Vertreterversammlung des Kreisimkervereins in Fragen der Bienengesundheit.
b. Er berät, plant und setzt gemeinsame Aktionen und Maßnahmen für die Bienengesundheit um.
c. Er arbeitet eng mit dem zuständigen Amtstierarzt zusammen und vertritt ihm gegenüber die Interessen der Imkerschaft.